Mediationsklauseln
Die Fachgruppe BAUmediation SDM hat drei verschiedene Mediationsklauseln erarbeitet,
die folgende Bereiche abdecken:
– Planer- und Bauverträge
– Stockwerkeigentumsreglement
– Geschäftsmietvertrag
Bereits bei der Ausarbeitung von Verträgen oder Reglementen können die Parteien einen angemessenen Umgang mit auftretenden Konflikten sicherstellen.
Mit einer sogenannten «Mediationsklausel» können die Parteien vereinbaren, dass sie versuchen werden, auftretende Konflikte zuerst mit Hilfe der Mediation zu lösen.
Die Vorteile einer Mediationsklausel im Vertrag liegen auf der Hand:
– Es ist eine vertrauensbildende Massnahme
– Es sind schnelle Lösungen möglich, die alle mittragen
– Störungen im Bauablauf werden minimiert
– der gute Wille zur Zusammenarbeit bleibt erhalten
– Folgekosten von Streitigkeiten werden vermieden
– ein solches Vorgehen «rechnet sich» in den meisten Fällen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter BAUmediation SDM_Mediationsklauseln